Demeter

Kronacker Blog

11
Mär

Patentierung von Pflanzen – Was hat das mit der Gärtnerei Kronacker zu tun ?

In Deutschland haben wir das ZÜCHTERRECHT.
Das heißt, dass man als Ausgangsmaterial einer Neuzüchtung als Züchter immer auf Saatgut / Sorten der Kollegen zurückgreifen darf.
So wurde bisher in einer großen allgemeinen Züchtergemeinschaft dafür gesorgt, dass man immer mit den Verbesserungen weiterarbeitet.
Wie z. B. die Süße im Zuckermais, besondere Festigkeit beim Kohl ect.

Seitdem die Industrie in den Saatgutmarkt investiert und Firmen aufkauft, findet eine Monopolbildung statt.
Was früher gut nebeneinander wirtschaften konnte, wird nun zum Wettkampf.
Man will den Weltmarkt bestücken mit Sorten, die in schneller Folge mit sehr hohen Investitionen hergestellt werden, unterstützt mit neusten Techniken wie z. B. die Genanalyse. Die Investitionen sollen sich für die Aktionäre lohnen, darum muss eine Absicherung her, damit nicht mit diesen Pflanzen weitergezüchtet werden kann.
So werden nun oft ganz unsinnige Dinge an Pflanzen patentiert, aber im Hintergrund geht es um das Monopol der Sorte und die Verhinderung der Weiterzucht durch andere.
Obwohl diese Konzerne selber aufbauen auf Sorten, die vor ihnen andere gezüchtet haben.
Mit dem Patentrecht wird nun versucht das Züchterrecht auszuhebeln. Patentrechtsstreitigkeiten sind langwierig und teuer.
Kaum eine Firma oder Unternehmen kann das Durchstehen.

Zeitgleich wird in den AGBs dieser Agrofirmen strafrechtliche Verfolgung angedroht, wenn man als Züchter diese Sorten als Ausgangsmaterial benutzen will, so wie es bisher üblich war.
Obwohl diese Androhung falsch und unrechtmäßig ist !!!

Das züchten einer neuen Sorte,(durch einen Züchter/in,) bis alle Merkmale einheitlich sind dauert 7-20 Jahre. Die Prüfung beim Bundessortenamt dauert dann nochmal 2-3 Jahre und kostet 2.000 - 6.000€.
Niemand darf dann genau diese Sorte ohne Lizenzvertrag vervielfältigen.

Trotzdem dürfen Züchter diese Sorten als Ausgangsmaterial einer Neuzüchtung nutzen ohne sich strafbar zu machen.

Mit der Verein Kultursaat, mit dem wir hier am Kronacker Gemüsepflanzen züchten, verzichten wir sogar auf den Sortenschutz.
Die Züchtung wird aus freien Schenkungsgeldern finanziert und soll darum gemeinnützig bleiben.
Trotzdem geraten die Gärtnereien beständig unter Druck sich auch anderen Sorten zu öffnen.
Patentierte Pflanzen wiedersprechen ja erstmal nicht dem Bioanbau.
Es gibt auch keine Kennzeichnungspflicht bei patentierten Pflanzen. Trotzdem befinden sich die Gärtnereien plötzlich auf einem gefährlichen Boden.
Die Firmen verlangen ein Kontrollrecht der Bestände 24h und die strafrechtlichen Androhungen sind enorm.
Wenn man dann Jungpflanzen bestellt, weiß man oft garnicht, welchem Teufel man da Zugang zum eigenen Betrieb verschafft.
In diesem Sinne : PATENTIERUNG NICHT ZULASSEN
Die Lebewesen sind immer noch unsere Mitgeschöpfe- Wirtschaftlichkeit hin oder her- und dieses Zusammenleben gilt es zu schützen vor Konzerninteressen.







 
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