Gärtnerei Kronacker
Bremer Berg 17
27729 Vollersode-Wallhöfen
Kontrollstelle: DE-ÖKO-022
Schulobst Niedersachsen / Bremen
Wir sind dabei,
als zugelassener Lieferant für das EU-Schulprogramm in
Niedersachsen und Bremen, beliefern wir zahlreiche Schulen und
Kindergärten mit Obst und Gemüse und Milch. Unser Liefergebiet ist
das Elbe-Weser-Dreieck (Cuxhaven-Bremen-Buxtehude). Wobei sich
die Schulkistenlieferungen am Montag auf die Kreise Rotenburg
(Wümme) - Osterholz-Scharmbeck und Bremen beschränken. Weitere
Lieferungen am Dienstag erfolgen in den Kreisen Stade, Cuxhaven
und Bremerhaven.
Für die Teilnahme gibt es ein Aufnahmeverfahren für die Schulen und
Lieferanten. Es soll sichergestellt werden, das alle Kinder
gleichermaßen ein gesundes Frühstück erhalten.Die richtige
Ernährung hat einen großen Einfluss auf die Konzentration und
Leistungsfähigkeit Ihrer Kinder in der Schule. Sie sind den ganzen Tag
in Aktion.
Damit sie fit und konzentriert bleiben, müssen sie regelmäßig essen.
Das Frühstück ist die wichtigste Mahlzeit, denn der Körper kann die
leeren Energiespeicher der Nacht wieder füllen.
Mit einem guten Frühstück können die Kinder gestärkt in den Tag
starten und aufmerksam am Unterricht teilnehmen. Am besten
frühstücken Sie morgens gemeinsam mit Ihren Kindern und geben
Ihnen ein vollwertiges Schulfrühstück mit in die Schule.
Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von
Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist
Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen
Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. Das EU-
Schulprogramm wird in Niedersachsen flächendeckend angeboten.
Informationen zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm finden Sie
unter: https://www.schulprogramm.niedersachsen.de/
Das EU-Schulprogramm läuft über ein Schuljahr, das in mehrere
Abrechnungszeiträume eingeteilt ist.
Anhand der Verzehrtage und der Anzahl der teilnahmeberechtigten
Kinder, kann die Mindestliefermenge und die maximale förderfähige
Menge pro Abrechnungszeitraum ermittelt werden.
Es müssen insgesamt mindestens 3 verschiedene Erzeugnisse pro
Abrechnungszeitraum geliefert werden.
Die zugelassenen Obst/Gemüse Erzeugnisse die anzunehmenden
Mengen pro teilnahmeberechtigtem Kind und Verzehrtag sind klar
definiert.
Hier stellen wir Ihnen den Ablauf und die notwendigen Schritte vor:
1. Schritt: Online bewerben
Für die Teilnahme als Bildungseinrichtung müssen Sie an der
Onlinebewerbung des EU-Schulprogramms teilnehmen.
Das Verfahren der Online Bewerbung muss für jedes Schuljahr erneut
erfolgen und findet im April/Mai statt.
Möchten Sie zum ersten Mal an der Onlinebewerbung teilnehmen,
legen Sie sich zunächst ein Benutzerkonto an.
2. Schritt: Bewerbungsbestätigungsbogen ausdrucken
und an Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) senden
Versehen Sie diesen mit dem Stempel Ihrer Einrichtung und
unterschreiben Sie.
Absenden an: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
3. Schritt: Teilnahme prüfen
Einige Tage nach dem Ende des Einsendeschlusses werden die
teilnehmenden Bildungseinrichtungen unter „Teilnehmende
Bildungseinrichtungen” veröffentlicht. Ist Ihre Einrichtung dabei,
können Sie mit Schritt 4 fortfahren. Sollten Sie nicht am EU-
Schulprogramm teilnehmen können, bewerben Sie sich bitte nächstes
Jahr wieder.
4. Schritt: Belieferung vereinbaren
und Meldeblatt ausfüllen. Suchen Sie einen zugelassenen Lieferanten
in Ihrer Region aus. Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ggf.
die Belieferung für das entsprechende Schuljahr. Hierbei handelt es
sich um eine privatrechtliche Vereinbarung welche mündlich aber
auch in Schriftform erfolgen kann.
5. Schritt: Lieferungen erhalten und an Kinder verteilen
Zum vereinbarten Lieferzeitpunkt erhalten Sie die Ware von Ihrem
Lieferanten mit einem entsprechenden Lieferschein. Bitte bewahren
Sie die Lieferscheine auf. Diese müssen im Falle einer Vor-Ort-
Kontrolle vorgelegt werden.
6. Schritt: Pädagogische Begleitmaßnahmen durchführen und
dokumentieren
Führen Sie im Laufe des Schuljahres mindestens eine der von Ihnen
im Bewerbungsverfahren angegebenen pädagogischen
Begleitmaßnahmen mit den Kindern durch.
Dokumentieren Sie bitte Art der Maßnahme, Datum und Anzahl der
teilnehmenden Kinder.
Heben Sie die Dokumentation gut auf, diese ist ggf. für spätere
Kontrollen wichtig.
7. Schritt: Liefernachweis unterschreiben und stempeln
Am Ende eines Abrechnungszeitraums erhalten Sie einen
Liefernachweis über die zugestellte Ware. Diesen Liefernachweis
benötigt der Lieferant für die Abrechnung mit uns. Bitte prüfen Sie
diesen. Sind alle Angaben korrekt, unterschreiben und stempeln Sie
diesen bitte und geben ihn innerhalb einer Kalenderwoche wieder
zurück an den Lieferanten.
Beachten Sie im gesamten Verfahren bitte die Vorgaben der
Teilnahmebedingungen.